Organe des sächsischen Parlaments
Präsident
Der Präsident wird vom Landtag gewählt und führt sein Amt unparteiisch und gerecht. Er vertritt den Landtag nach außen, beruft die Sitzungen des Landtags ein und leitet sie. Dabei hat er für die Einhaltung der Geschäftsordnung zu sorgen.
Präsidium
Dem Präsidium gehören 20 Mitglieder an: der Präsident, die drei Vizepräsidenten, die Vorsitzenden der im Landtag vertretenen Fraktionen und weitere Abgeordnete je nach Fraktionsstärke. Sie unterstützen den Präsidenten bei der Führung der parlamentarischen Geschäfte. Das Präsidium legt den Arbeitsplan des Landtags und die Tagesordnung für die Plenarsitzungen fest.
Plenum
Das Plenum ist die Vollversammlung aller Abgeordneten und tagt im Plenarsaal des Sächsischen Landtags. Hier sollen möglichst vielseitige Meinungen zum Ausdruck kommen und zur politischen Entscheidungsfindung beitragen. Die Verhandlungen sind öffentlich und finden in der Regel finden an drei Tagen im Monat statt. Von der Gästetribüne aus können Besucher die Plenarsitzungen hautnah mit verfolgen können und somit erleben, wie Demokratie funktioniert. Der Ministerpräsident wird mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtags geheim gewählt.
