Ausschüsse des sächsischen Parlaments


Zur Vorbereitung seiner Sitzungen bildet der Landtag ständige Ausschüsse für die Dauer der Wahlperiode.  Sie haben die Aufgabe, zu den ihnen überwiesenen Vorlagen Beschlüsse des Plenums vorzubereiten. Die Beratungen sind grundsätzlich nicht öffentlich.

Die Ausschüsse sind Foren der fachpolitischen Auseinandersetzungen der Fraktionen und bilden den Ort der parlamentarischen Arbeit am Gesetz. Außerdem findet an diesen Stätten wirksam oppositionelle Regierungskontrolle statt. Sie sind proportional zu den Fraktionen besetzt, jede Fraktion stellt jedoch mindestens ein Mitglied.
Um seine vielfältigen Aufgaben sachgerecht bewältigen zu können, hat der Landtag zehn ständige Ausschüsse eingerichtet:

  • Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss
  • Haushalts- und Finanzausschuss
  • Ausschuss für Schule und Sport
  • Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
  • Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft
  • Innenausschuss
  • Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Familie, Frauen und Jugend
  • Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien
  • Petitionsausschuss
  • Ausschuss für Geschäftsordnung und Immunitätsangelegenheiten