Wie arbeitet das sächsische Parlament?
Der Sächsische Landtag
„Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus“ (Sächsische Verfassung, Artikel 3 Absatz 1).
Der Landtag ist die gewählte Vertretung des Volkes. Die wichtigsten Aufgaben eines Parlaments sind die Gesetzgebung und die Kontrolle der Regierung.
Der Sächsische Landtag setzt sich derzeit aus 132 Abgeordneten zusammen, die auf eine Dauer von fünf Jahren in allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen gewählt werden. Am 30. August 2009 waren die Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Sachsen aufgerufen, den Gang zur Wahlurne anzutreten und ihre Stimme abzugeben. Seit 1990 war das die fünfte Wahl zum Sächsischen Landtag. Die nächste reguläre Wahl findet im Jahr 2014 statt.
Die wichtigsten Aufgaben des Landtags sind:
- Wahl des Präsidenten
- Wahl des Präsidiums
- Wahl des Ministerpräsidenten
- Gesetzgebungsfunktion
- Verabschiedung des Staatshaushaltes und Kontrolle der Staatsregierung und der
- Verwaltung
- Wahl der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes, des Präsidenten des Rechnungshofes
- Wahl des Sächsischen Ausländerbeauftragten
- Wahl des Sächsischen Datenschutzbeauftragten
