Sächsisches Datenschutzgesetz muss überarbeitet werden

Autor: 
Sabine Friedel
Datum: 
09.03.2010

Sabine Friedel, innen- und rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, erklärt zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Datenschutzaufsicht:

 

Unabhängigkeit statt Rechtsaufsicht!

Sächsisches Datenschutzgesetz muss überarbeitet werden

 

„Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat der EU-Kommission Recht gegeben, die Deutschland eine Vertragsverletzung bei der Umsetzung von EU-Richtlinien vorwirft. Demnach sind die Datenschützer der deutschen Bundesländer nicht unabhängig genug. Der Europäische Gerichtshof stellt in seinem heutigen Urteil fest, dass die Datenschutzaufsicht über die Privatwirtschaft in Deutschland nicht unabhängig ist und den Anforderungen der EG-Datenschutzrichtlinie nicht genügt.

 

Dies gilt auch für die Rechtsaufsicht der Sächsischen Staatsregierung über den Sächsischen Datenschutzbeauftragten gemäß § 30a Satz 2 SächsDSG. Wir fordern die Staatsregierung daher auf, schnellstmöglich einen Gesetzentwurf zu erarbeiten und in den Sächsischen Landtag einzubringen, der den Erfordernissen der EG-Datenschutzrichtlinie angemessen Rechnung trägt.“

Press-ID:
10-422