Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung: Bürgerrechte gestärkt!
Sabine Friedel, innen- und rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, und Holger Mann, stellvertretender rechtspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, erklären zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung:
Hausaufgaben für die Bundesjustizministerin: Wende in der Innenpolitik nötig.
Sabine Friedel, innen- und rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, kommentiert das Bundesverfassungsgerichtsurteil positiv: "Das Gericht hat ein klares Urteil gesprochen. Das ist gut.“
Friedel weiter: „Nun muss es endlich eine Wende in der deutschen Innenpolitik geben. Die Freiheitsrechte des Grundgesetzes dürfen nicht länger zur Disposition stehen. Hier sind in den letzten Jahren viel zu viele Kompromisse gemacht worden: Lauschangriff, Online-Durchsuchung, automatische Kennzeichenerfassung - all das sind Stichworte für die Sorglosigkeit, mit der staatliche Behörden in die Freiheit der Menschen eingreifen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts erinnert daran: Sicherheit und Freiheit dürfen nicht gegeneinander stehen. Im demokratischen Rechtsstaat ist der Schutz der Bürgerrechte eine der vornehmsten Aufgaben des Staates."
Holger Mann, stellvertretender rechtspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, unterstreicht: „Der nicht anlassbezogenen Speicherung von Verbindungsdaten wird eine klare Absage erteilt. Die Verwendung gespeicherter Daten ist nur bei schweren Straftaten möglich und nimmt damit Ordnungswidrigkeiten nach dem Urheberrecht aus. Wenn sich also in Zukunft ein Teenager mal eine Musikdatei herunterlädt, ist eine Strafverfolgung mittels Vorratsdaten nicht mehr möglich und sind drakonische Strafen ausgeschlossen. Der Gesetzgeber ist nun gefordert, klar zu regeln, wann ein strafbare Handlung vorliegt und wann nicht.“
Mann abschließend: „Das Urteil bedeutet Hausaufgaben für die Bundesjustizministerin: Erforderlich sind hinreichend anspruchsvolle und normenklare Regelungen hinsichtlich der Datensicherheit, der Datenverwendung, der Transparenz und des Rechtsschutzes. Die Bundesregierung ist nun unverzüglich in der Pflicht, ein Gesetz vorzulegen, das den strengen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts entspricht und Rechtssicherheit schafft. Wir werden genau hinschauen!“
