Bodenreform nicht auf kaltem Weg rückgängig machen!

Autor: 
Dr. Liane Deicke
Datum: 
05.02.2010

Dr. Liane Deicke, umwelt- und forstpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, erklärt aus Anlass der BVVG-Bilanzpressekonferenz in Leipzig:

 

BVVG-Verkaufspraxis von Waldflächen:

„Die Bodenreform darf durch die Verkaufspraxis der BVVG nicht auf kaltem Weg rückgängig gemacht werden. Dieser Eindruck ist leider in der Vergangenheit oft entstanden, da kleinere Kaufinteressenten zugunsten von Alteigentümern nicht zum Zuge kamen.

 

Da sich Forstbetriebe meist nur in größeren Einheiten rentabel bewirtschaften lassen, konnten Waldflächen oft nur von ‚großen‘ Käufern erworben werden. Dadurch konzentrieren sich Waldflächen in wenigen Händen. Da es sich dabei oft um Alteigentürmer handelt, war der Vorwurf schnell bei der Hand, dass entgegen des Einigungsvertrages die Bodenreform schrittweise rückgängig gemacht wird.

 

Dieser Vorwurf erhält nun zusätzlich Nahrung, da sich die schwarz-gelbe Regierung in Berlin in ihrem Koalitionsvertrag für die Verbesserung des Flächenerwerbs im Sinne der Alteigentümer ausgesprochen hat.

 

Die SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag hält diese Diskussion 20 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung für absolut unangemessen. Die Absichten der Bundesregierung sind nicht nur politisch das völlig falsche Signal, sondern sie gefährden auch den Rechtsfrieden. Ich fordere die sächsische Staatsregierung auf, sich für den uneingeschränkten Erhalt der Bodenreform einzusetzen und gerechte Bedingungen beim Verkauf von Waldflächen durch die BVVG sicherzustellen.“

Daher hat die SPD-Fraktion den Antrag „Rechtssicherheit in der Frage von Grund und Boden“ (Drucksache 5/1174) in den Sächsischen Landtag eingebracht. Der Antrag befindet sich zurzeit in der parlamentarischen Diskussion.

Press-ID:
10-374