Staatregierung muss UN-Behindertenrechtskonvention im sächsischen Schulgesetz zügig umsetzen
Hanka Kliese, behindertenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, erklärt:
Inklusive Schulen jetzt!
"Das nun vorliegende Rechtsgutachten, das Kindern mit Behinderung einen Anspruch auf diskriminierungsfreien Zugang zur Regelschule einräumt, ist ein äußerst erfreulicher und begrüßenswerter Schritt hin zur inklusiven Bildung. Damit bekommen nicht nur Eltern juristische Argumente an die Hand. Auch die Staatsregierung erhält damit einen klaren Auftrag zur raschen Umsetzung der Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention im sächsischen Schulgesetz.
Dass inklusive Bildung an deutschen Schulen nach wie vor keine Wirklichkeit ist, veranlasste den Elternverband ‚Gemeinsam leben – gemeinsam lernen e.V.‘ zusammen mit dem Sozialverband Deutschland (SoVD), die Rechtslage durch den renommierten Völkerrechtler Professor Dr. Eibe Riedel untersuchen zu lassen. Das Gutachten kommt u.a. zu dem Schluss, dass – entgegen anderslautenden Schulgesetzen! – behinderte Kinder das Recht haben, an allgemeinbildenden Schulen gemeinsam mit nicht behinderten Kindern unterrichtet zu werden. Deutschland ist hier mit einer Integrationsquote von 15,7 Prozent Schlusslicht in Europa. Das Gutachten stellt darüber hinaus fest, dass es gegen die Konvention verstößt, wenn die Länder nicht zeitnah entsprechende Maßnahmen zur Verwirklichung von inklusiver Bildung verwirklichen.
Ich fordere die sächsische Landesregierung daher auf, schnellstmöglich die betreffenden Landesgesetze an die geltende Rechtslage anzupassen. Es besteht kein sachlicher Grund, auf dem Weg zum inklusiven Schulsystem die von der Konvention eingeräumte Übergangsfrist abzuwarten. Inklusive Bildung muss jetzt beginnen!“
