Neues Nichtraucherschutzgesetz von blauem Dunst vernebelt

Autor: 
Dagmar Neukirch
Datum: 
09.12.2009

Thema: Nichtraucherschutzgesetz

Dagmar Neukirch, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, erklärt zum neuen Nichtraucherschutzgesetz:

SPD-Fraktion legt Änderungsantrag vor

„Das heute von der schwarz-gelben Landtagsmehrheit verabschiedete Nichtraucherschutzgesetz ist von blauem Dunst vernebelt. Neben den vom Verfassungsgericht angemahnten Änderungen haben die schwarz-gelben Koalitionäre weitere Ausnahmeregelungen aufgenommen. Das widerspricht dem grundsätzlichen Anliegen des Gesetzes und dem Schutzbedürfnis von Kindern und Angestellten. Zudem halten wir die Ausnahmeregelung für Berufsschulen für nicht verfassungskonform. Die SPD-Fraktion hat daher einen Änderungsantrag vorgelegt, der leider keine Mehrheit im Parlament fand.

 

Das mit den Stimmen der CDU-FDP-Koalition beschlossene Gesetz werden wir auf seine Verfassungskonformität prüfen lassen. Die SPD-Fraktion wird nichts unversucht lassen, gemeinsam mit anderen gegen das neue Nichtraucherschutzgesetz vorzugehen.“

 

Hintergrund: Die Beschlüsse des Sächsischen Verfassungsgerichtes vom Herbst 2008 machten Änderungen des Sächsischen Nichtraucherschutzgesetzes in Bezug auf Raucherbereiche für Ein-Raum-Gaststätten erforderlich. Die damalige CDU-SPD-Landesregierung hat diesen Anforderungen mit einem überarbeiteten Gesetzentwurf Rechnung getragen. Dieser gemeinsame Kabinettsbeschluss hat jedoch in der CDU-Landtagsfraktion keine Mehrheit gefunden. Schwarz-Gelb hat nun einen neuen Gesetzentwurf mit weitergehenden  Ausnahmeregelungen (geschlossene Gesellschaften, berufsbildende Schulen) vorgelegt und heute mit den Stimmen der Regierungskoalition beschlossen.

Press-ID:
09-307