Friedel: Koalition muss Gesetzentwurf zurückziehen!

Autor: 
Sabine Friedel
Datum: 
25.11.2009

Sabine Friedel, innen- und rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, erklärt zum vorgelegten Gesetzentwurf zum Versammlungsgesetz:

Friedel: Koalition muss Gesetzentwurf zurückziehen!
Versammlungsgesetz fällt bei Expertenanhörung durch

„Das Ergebnis der Anhörung zur geplanten Änderung des Versammlungsrechts war vernichtend“, so Friedel. „Durch die Bank weg wurden verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. Der erst vor wenigen Tagen ergangene Beschluss des Bundesverfassungsgerichts tut ein Übriges. Insgesamt hält das Vorhaben der Koalition den fachlichen Anforderungen überhaupt nicht stand. Wir fordern die Koalition daher dringend auf, ihren Gesetzentwurf umgehend zurückzuziehen!

Die Ratschläge der Experten müssen ernst genommen werden. Sachsen sollte sich nicht hinter zweifelhaften Gesetzen verstecken. Das Land und die Leute sind besser beraten, den Kampf gegen Rechtsextremismus mit ganzer Kraft auf demokratischer und zivilgesellschaftlicher Ebene zu führen.“

Die Kritik der Experten konzentriere sich im Wesentlichen auf drei Punkte, so Friedel:

  1. Die Versammlungsfreiheit umfasst auch die Freiheit, den Ort der Versammlung selbst zu bestimmen. Diese Freiheit schränkt der Gesetzentwurf übermäßig ein.
  2. Mit der konkreten Benennung von Frauenkirche und Völkerschlachtdenkmal versucht der Gesetzentwurf, eine spezifische historische Deutung und Interpretation dieser beiden Bauten gesetzlich festzuschreiben. Das ist nicht möglich.
  3. Die Gleichsetzung von nationalsozialistischer und kommunistischer Gewaltherrschaft im Gesetzentwurf ist nicht nur geschichtspolitisch, sondern auch juristisch höchst problematisch.

In der Anhörung stimmten alle Experten darin überein, dass ein Risiko des Scheiterns vor dem Verfassungsgerichtshof bestünde. Überdies traten handwerkliche Fehler zutage (z.B. Bußgeldvorschriften in D-Mark), die zeigen, dass es sich beim Gesetzentwurf der Koalition um einen wenig durchdachten Schnellschuss handelt. Jene wenigen Aspekte schließlich, die von den Experten als unproblematisch angesehen wurden, sind lediglich Verschriftlichungen der bereits bestehenden rechtlichen Situation, wie sie durch Gesetze und Gerichtsurteile hinreichend gefasst sind.

Press-ID:
09-296