Friedel: Gesetzentwurf der Koalition macht nichts leichter und nichts schwerer
Sabine Friedel, innen- und rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, erklärt zum vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Versammlungsgesetzes:
Martens läuft Gefahr, vor dem Verfassungsgerichtshof zu scheitern
"Es ist absolut wichtig, etwas gegen Neonazi-Demos zu tun. Doch der Gesetzentwurf von CDU und FDP wird das nicht erreichen. Es wird lediglich Bundesrecht in Landesrecht überführt: Die rechtliche Handhabe bleibt damit genau die gleiche wie jetzt, nichts wird dadurch leichter oder schwerer. Einzige Ausnahme: Die Festsetzung der Orte, an welchen die Versammlungsfreiheit eingeschränkt werden soll. Hier sagt das Bundesgesetz ganz klar, es müsse sich um Gedenkstätten von historisch herausragender, überregionaler Bedeutung handeln, die an die Opfer der menschenunwürdigen Behandlung unter der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft erinnern. Das mag für Gedenkstätten wie Pirna-Sonnenstein oder das Leipziger Zwangsarbeitermuseum gelten. Doch weder die gesamte Dresdner Innenstadt noch das Leipziger Völkerschlachtdenkmal können so definiert werden. Unterstützt der Justizminister diesen Versuch der Regierungskoalition, dann läuft er Gefahr, damit vor dem Verfassungsgerichtshof zu scheitern“, so Friedel.
Es bleibt dabei: Es sind einerseits die kommunalen Versammlungsbehörden, die ganz konkret gegen Neonazi-Demos vorgehen müssen, wenn im Einzelfall die Voraussetzungen dafür vorliegen. Und andererseits ist und bleibt das wirksamste Mittel gegen Rechtsextremismus die Kraft der Zivilgesellschaft: Gemeinsam und immer wieder müssen alle demokratischen Parteien, gewählten Vertreter und die Bürgerinnen und Bürger deutlich machen, dass die Feinde der Demokratie keinen Erfolg haben werden."
