Brangs: MDR tritt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung mit Füßen!

Autor: 
Stefan Brangs
Datum: 
11.11.2009

Thema: Blutproben/MDR

Stefan Brangs, Parlamentarischer Geschäftsführer und arbeitsmarktpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, erklärt zum Bekanntwerden der Blutproben-Praxis des MDR:

Brangs: Verwaltungsrat muss handeln – SPD fordert unabhängige Kommission

„Ein Personalverantwortlicher, der Bluttests als Standardmaßnahme bei der Einstellung neuer Bewerber ansieht, tritt das Recht der Arbeitnehmer auf informationelle Selbstbestimmung mit Füßen. Wir fordern daher die Einsetzung einer unabhängigen Kommission, die die Anschuldigungen lückenlos aufarbeitet.  Darin sollte auch der sächsische Datenschutzbeauftragte vertreten sein,  da anscheinend der Datenschutzbeauftragte des MDR mit der Einstellungspraxis überfordert ist. Der Vorfall zeigt auch, dass es höchste Zeit für ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz ist. Dieses haben wir in der vergangenen Legislatur vehement gefordert. Dieses wurde durch die CDU verhindert. Es muss endlich klar geregelt werden, welche Datenschutzgrundsätze im Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gelten. Das Gendiagnostikgesetz regelt die Rechtslage nur lückenhaft.

Die Persönlichkeitsrechte und der Schutz der Daten von Arbeitnehmern müssen ernst genommen werden!

Der MDR und mit ihm der Verwaltungsrat als Anstalt öffentlichen Rechts stellt sich mit dieser äußerst fragwürdigen Praxis in eine Reihe mit Wirtschaftsunternehmen wie Beiersdorf, Merck und Daimler, die laut Presseberichten von Stellenbewerbern regelmäßig im Bewerbungsverfahren die Abgabe von Blutproben verlangen.

Es kann nicht sein, dass Jeder vom Kabelträger bis zum Redakteur unabhängig vom Aufgabenbereich solchen diskriminierenden Tests unterzogen wird! Im Gegensatz zu Seh- oder Fitnesstests gewährt ein Bluttest intimste Einblicke in die Gesundheit eines Menschen.“

Press-ID:
09-274