Mobilität für alle: SPD fordert Mobilitätstickets in Sachsen
„Wer an der Gesellschaft teilhaben will, muss auch hinkommen können. Genau aus diesem Grund brauchen wir Mobilitätstickets in Sachsen, die die Sicherung eines für soziale Teilhabe erforderlichen Mindestmaßes an Mobilität für alle gewährleisten“, sagte Dulig.
„Die Einführung des ersten Sozialtickets am Samstag in Leipzig ist ein positives Beispiel und Vorbild für ganz Sachsen. Wie wichtig dieses Mobilitätsticket ist, zeige sich an der großen Nachfrage - nur eine Woche nach dem Verkaufsstart sind bereits 3.000 Tickets verkauft worden. Die Richtigkeit und Notwendigkeit der Maßnahme ist Motivation für die landesweite Einführung in der kommenden Legislaturperiode so wie im Regierungsprogramm schon gefordert“, so Dulig weiter.
„Mit der Ausweitung dieser Idee auf ganz Sachsen wollen wir sicherstellen, dass insbesondere Geringverdienende, Rentner, Familien mit Kindern, Alleinerziehende und sozial Schwache die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht wird. Mobilität ist für uns vor allem ein wichtiger Bestandteil der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Wir müssen mobil sein, um soziale Kontakte zu pflegen und um Einzelhandels-, Versorgungs- und Gesundheitsdienstleistungen zu erreichen. Vor allem ist Mobilität ein entscheidender Faktor, um sozialer Isolation und Ausgrenzung entgegenzuwirken. Sie ist oft eine wesentliche Voraussetzung für die Rückkehr in den Arbeitsmarkt.
Die SPD-Fraktion wird alles daran setzen, niemanden zurück zu lassen. Deshalb haben wir dies in unserem Regierungsprogramm festgeschrieben und wollen die Einführung eines Mobilitätsticket in ganz Sachsen nach der Wahl im Herbst umsetzen.
Zur Umsetzung dieses Vorhabens hat sich in Sachsen in den vergangenen Wochen ein landesweit aktives Bündnis gegründet, indem wir aktiv mitwirken“, so Dulig abschließend.
Das Mobilitätsticket soll Mobilitätsgrundbedüfnisse sichern, d.h. Mobilität im eigenen Wohnort und dem umliegenden Gebiet gewährleisten. Dabei handelt es sich um ein möglichst kostengünstiges Angebot zur Nutzung des Nahverkehrs ohne zeitliche Einschränkungen. Nutzungsberechtigt sollen alle Menschen sein, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe beziehen, sowie Asylbewerber. Darüber hinaus sind alle Niedriglohnbeschäftigten anspruchsberechtigt sowie die Mitglieder von Bedarfsgemeinschaft. Für die Zukunft sind spezielle Tickets für SeniorInnen und SchülerInnen ebenfalls anzustreben.
