Rede von Dr. Liane Deicke zum Thema: „Sofortige Schaffung von Rückhalteflächen an sächsischen Flüssen“

Rede von Dr. Liane Deicke zum Thema: „Sofortige Schaffung von Rückhalteflächen an sächsischen Flüssen“ Drs 5/2705

Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

18. Sitzung des Sächsischen Landtages am 17.06.2010

Anrede, 

wir alle haben sicher noch die schweren Tage des Augusthochwassers 2002 in Erinnerung.

Fast jeder hier anwesende Abgeordnete kann seine eigene Geschichte erzählen, sei es dass er in Gummistiefeln Sandsäcke gefüllt, Hilfsgüter gespendet oder vielleicht Freunden und Bekannten Asyl gewährt hat.

Es gab damals zwei grundlegende Erfahrungen die wir gemacht haben:

Zum einen war es die landesweite und internationale  Hilfsbereitschaft und- Solidarität.

Zum anderen wurde eine intensive Diskussion über die Art und Weise des Hochwasserschutzes geführt.

Nicht nur wissenschaftliche Institutionen  - sondern auch Regierungen und Behörden forderten einen Paradigmenwechsel beim Hochwasserschutz.

Zukünftig sollten nicht nur die technischen Hochwasserschutzmaßnahmen, d.h. der direkte Schutz durch Deiche und Dämme, ausgebaut werden, sondern es setzte sich auch die Erkenntnis durch, dass den Flüssen mehr Raum gegeben werden muss.

Die natürlichen Überschwemmungsflächen sind im Laufe der historischen Entwicklung an Elbe und Mulde um 50 bis 70 % eingeschränkt worden.

Durch Baumaßnahmen, Grünlandumbruch und Bodenverdichtung wurde den Flüssen ein großer Teil der natürlichen, ursprünglichen Überschwemmungsflächen genommen.

 

Anrede,

 

Die aktuellen Hochwasser in Polen und Brandenburg haben die dramatisch wachsenden Hochwassergefahren und die dringende Notwendigkeit für einen vorbeugenden Hochwasserschutzes noch einmal deutlich vor Augen geführt.

Eine Erfahrung, die man aus dem jetzigen Hochwasser in Brandenburg gezogen hat, ist, dass man die Möglichkeiten für ungehinderten Hochwasserabfluss verbessern muss.

Natürlich reichen Rückhalteflächen als alleinige Hochwasserschutzmaßnahme nicht aus, sie sind aber ein wichtiges Instrument, nicht nur am Unterlauf der Flüsse.

Auch wenn seit dem Augusthochwasser 2002 eine ganze Menge Geld in die Hand genommen wurde und eine ganze Menge wichtiger und notwendiger Hochwasserschutzanlagen errichtet wurden, so wurde doch diesem Aspekt zu wenig Aufmerksamkeit gewidmet.

Anrede,

Die Kollegen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen weisen mit ihrem Antrag noch auf einen weiteren wichtigen Punkt hin: Nämlich auf die Frage, wie Rückhalteflächen vorgehalten werden können.

Als Konsequenz aus der Hochwasserkatastrophe 2002 haben wir in Sachsen das wasserrechtliche Vorkaufsrecht eingeführt.

Um die Möglichkeit zu eröffnen, dass die öffentliche Hand das Eigentum an einer zu verkaufenden Grundstücksfläche erlangt, damit die Ziele des Gewässer- bzw. Hochwasserschutzes durchgesetzt werden können.

Die Koalitionsfraktionen haben vor, mit dem Gesetz zur Vereinfachung des Landesumweltrechts dieses wichtige Instrument wieder abzuschaffen.

Wir als SPD-Fraktion halten dies für falsch.

Denn auch aus regionalplanerischer Richt werden damit Möglichkeiten einer nachhaltigen Entwicklung oder Rückgewinnung von Retentionsflächen aufgegeben.

Ich frage Sie daher, Herr Staatsminister Kupfer, wie sie unter solchen Bedingungen den gesetzlichen Auftrag des Retentionsraumausgleichs erfüllen wollen!?

Gott sei dank ist dieser Gesetzentwurf gestern –aus anderen Gründen – vorerst nicht zur Abstimmung gekommen.

veröffentlicht in