Rede der Abgeordneten Dagmar Neukirch zum Änderungsantrag 'Initiativen der Staatsregierung auf Bundesebene zur Umsetzung der Hartz IV-Urteile des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 2007 und vom 9. Februar 2010 ergreifen'

11. März 2010

Begründung Änderungsantrag zu Drs. 5/1518: „Initiativen der Staatsregierung auf Bundesebene zur Umsetzung der Hartz-IV-Urteile des Bundesverfassungs-gerichts vom 20.12.2007 und vom 9.2.2010 ergreifen“

 

Es gilt das gesproche Wort!

 

Sehr geehrter Herr Präsident/ sehr geehrte Frau Präsidentin,

meine Damen und Herren,

das Thema Hartz IV war und ist ein Dauerthema, welches uns in jeder Plenarsitzung beschäftigt. Wie ich finde zurecht, entscheidet sich doch derzeit hier Grundlegendes für die weitere Gestaltung des Sozialstaats. In der Januarsitzung konnten wir auch nur unsere Erwatungen an das Bundesverfassungsgericht erläutern. Mittlerweile ist das Urteil da und man kann feststellen, dass es zumindest die Erwartungen der Opposition erfüllt hat. Es hat Klarheit geschaffen.

Auch wir als sächsische SPD hatten in der Vergangenheit Kritik an der Umsetzung der Reform der sozialen Sicherungssysteme. Ich bin darauf in der letzten Debatte ausführlich eingegangen. Wir sehen aber deshalb unsere große Verantwortung für die weitere Gestaltung der Sicherungssysteme. Und da ist es schon manchmal bedenklich, wenn man die verschiedenen Interpretationen des doch sehr klaren Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zur Kenntnis nehmen muss.

 

Das Gericht hat im Prinzip zwei Feststellungen getroffen

-      eine zur Ermittlung des Bedarfes und zur Ausgestaltung des konkreten individuellen Leistungsanspruches

-       und zum zweiten zu den Sonderbedarfen, früher auch einmalige Hilfen genannt. Der Wegfall dieser Leistungen sollte durch ein einmaliges Anheben der Regelsätze kompensiert werden und die Betroffenen in die Lage versetzen zu sparen. Jeder Student der VWL im 1. Semester lernt, dass diese Anforderungen bei dem niedrigen Einkommensniveau Unfug ist. Dass dies nun korrigiert werden muss, begrüßen wir ausdrücklich.

 

Zum Punkt der grundlegenden Neuermittlung der Bedarfe wurde festgestellt: dass stets der „gesamte existenznotwendige Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers“ Grundlage sein muss.

Da wundert es einen doch, wenn man lesen muss, dass verschiedene Unionspolitiker schon wissen, dass unterm Strich nach der Neuregelung aber „nicht mehr herauskommt, als der Staat jetzt schon Ausgaben hat.“ (Peter Weis, Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe der Fraktion im Bundestag). Herr de Maizière stellt eine problematische Tendenz zu einer übertriebenen Einzelfallbetrachtung fest. Ja, es ist schon schwer – man hat es aber nun mal mit Menschen zu tun und da muss man sich auch mal die Mühe machen und die Menschen auch mit ihren individuellen Anforderungen ernst nehmen.

 

Diese Art, Ergebnisse einer vom höchsten Gericht des Landes geforderten Neuermittlung vorauszusehen, halte ich - gelinde gesagt -  für äußerst schwierig.

Genauso schwierig ist es aber auch aus unserer Sicht, bereits eine feste Höhe vorzugeben, die doch erst ermittelt werden muss. Die Linke setzt mit ihren 500 Euro wieder Maßstäbe nach dem Motto: Wer bietet mehr?

Der Parit. Wohlfahrtsverband liegt derzeit bei 440 Euro. Wir sagen deshalb, dass eine unabhängige Kommission tätig werden soll, um ein transparentes, nachvollziehbares und vor allem den Bedarf widerspiegelndes Ergebnis vorzulegen.

Was das Bundesverfassungsgericht nun aber ebenfalls festgelegt hat, ist die Frage des Richtwertes für den vielbeschworenen Lohnabstand. Die Einhaltung dessen wird von CDU/FDP ja immer gern beschworen. Nun steht fest, wonach sich dieses zu richten hat, nach dem Existenzminimum. Ein Dilemma für die CDU/FDP Koalitionäre, das nicht nur Heiner Geißler eine Lösung parat hätte: den Mindestlohn.

Wer wie die FDP nur auf die Verbesserung der Hinzuverdienste setzt, nimmt es in Kauf weiterhin das Problem der working poor und des Lohndumpings bekämpfen zu müssen. Das weiß auch die FDP und deshalb setzt sie – wie heute im Pressespiegel zu lesen ist – auf eine „wirksame Kontrolle, die solche Exzesse verhindert“.

Wer das Lohnabstandsgebot einfordert, den Mindestlohn aber verweigert, betreibt Interessenpolitik zu Lasten Vieler und nicht nur der ganz armen Bevölkerung hier im Lande. An der Stelle plädiere ich nachdrücklich dafür, in Zukunft besser von Lohnanstand als vom Lohnabstand zu sprechen.

Zum letzten Punkt der Kinderarmut wurde auch in der vergangenen Debatte ausführlich beraten. Wir sehen eine Kindergrundsicherung als Ziel, um die in Deutschland derzeit vorhandene 3teilung der finanziellen Wertschätzung des Staates für Kinder abzuschaffen.

Ein erster Schritt dazu wird mit der Berechnung und Ermittlung eigenständiger Regelsätze für Kinder nun vorgenommen werden müssen. Daneben wird es aber auch notwendig sein, Sachleistungen, die den Zugang zu Bildung, Gesundheit und Kultur sicherstellen, zur Verfügung zu stellen. Denn auch das ist nicht neu, wer in materieller Armut lebt, hat schlechtere Bildungschancen, zumeist eine schlechteren Gesundheitszustand und weniger Möglichkeiten der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben.

Ich möchte an der Stelle auf die FDP-Debatte der Gutscheine für Hartz IV-Empfänger eingehen. Der Unterschied zu unserem Konzept ist folgender: Sachleistungen in Form von Gutscheinen nur für bedürftige Familien diskriminieren und stigmatisieren. Unser Konzept der Sachleistungen als Teil der Kindergrundsicherung nimmt alle Kinder gleichermaßen in den Blick.

Fest steht auch, dass für die Bekämpfung von Kinder- und Familienarmut ein Gesamtkonzept her muss.

Deshalb zu unserem Änderungsantrag:

Wir haben den Punkt II auf die für uns wichtigsten Punkte zusammengefasst:

Die Berechnungsgrundlage für die Regelsätze im Zweiten Sozialgesetzbuch muss neu entwickelt werden. Deshalb wollen wir eine unabhängige Kommission gebildet wissen, die die Bedarfe transparent ermittelt und die Regelsatzhöhe festlegt. Einen Betrag festzulegen, ohne zuvor eine Grundlage nachvollziehbar zu erarbeiten, wie die Linke es in ihrem Antrag fordert, klingt mehr nach Wunschkonzert als nach offener und zugleich sachlicher Politik. Deshalb soll unser Änderungsantrag den Antrag der Linken hier spezifizieren.

Ähnlich verhält es sich mit der Einführung des Mindestlohns. Und das Verfassungsgericht hat klargestellt, dass das sozio-kulturelle Existenzminimum nicht unterschritten werden darf. Wir bevorzugen es, auch hier eine Kommission zur Ermittlung zu installieren, die dann auch auf die Wahrung des Lohnanstands achtet.

Die Debatte um Regelsätze für Kinder sowie Kindergrundeinkommen und Kindergrundsicherung befindet sich leider noch nicht auf der Zielgeraden. Hier sehen wir den ersten Schritt in der nun geforderten Festlegung eigenständiger Regelsätze, die dann im zweiten Schritt zu einer Kindergrundsicherung weiterentwickelt werden müssen.

Ich hoffe also, dass die Antragstellerin unsere Änderungswünsche übernimmt. Zudem möchte ich die Kolleginnen und Kollegen der FDP an Ihr Wahlplakat mit dem abgebildeten Kind und dem Slogan „Wegen Dir“ erinnern. Heute können Sie etwas für Kinder unternehmen, indem Sie dem geänderten Linke-Antrag Ihre Zustimmung geben.

 

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