Rede der Abgeordneten Dr. Liane Deicke zum Antrag (Grüne) 'Überwachung der Deponien, Lager und Abfallbehandlungsanlagen in Sachsen...'

“Fachregierungserklärung des Staatsministers für Umwelt und Landwirtschaft zum Thema: Überwachung der Deponien, Lager und Abfallbehandlungsanlagen in Sachsen unter besonderer Berücksichtigung der Abfallimporte, illegaler Abfallablagerungen sowie diesbezüglicher verwaltungsrechtlicher und strafrechtlicher Ermittlungen und ihres Abschlusses“.

 

Es gilt das gesprochene Wort!  

 

Anrede

Eine Fachregierungserklärung zu aktuellen Abfallproblemen in Sachsen, wie sie der vorliegende Antrag der Grünen fordert, findet unsere ausdrückliche Unterstützung.

Dass es hier immer wieder aufs Neue Grund zur Nachfrage gibt, zeigen auch die vielen Kleinen Anfragen, die in der Vergangenheit zu diesem Themenkomplex gestellt wurden, sowie die Aktivitäten einiger Bürgerinitiativen, ohne die so mancher Stein gar nicht ins Rollen gekommen wäre.

Dabei geht es ja nicht zuletzt darum, inwieweit sogar kriminelle Machenschaften im Abfallbereich in Sachsen um sich greifen und wie diesen Einhalt geboten werden kann.

Hier kann die Fachregierungserklärung dazu dienen, Licht ins Dunkle zu bringen. Auf die einzelnen Vorwürfe, was alles wie legal oder illegal gelaufen ist möchte ich nicht detailliert eingehen. Dazu stehen Behauptungen bzw. Vermutungen, aber auch weitere Fragen im Raum, die es zu klären gilt. Auch reden wir hier und heute nicht zum ersten mal über solche Themen wie Müllimporte oder Brände in Abfallbehandlungs- und Recyclingsanlagen. Ein wichtiger Punkt, kriminelles Verhalten aufzudecken ist die abfallrechtliche Überwachung. Wie effektiv ist diese?

Dass das Abfallüberwachungssystem in Sachsen nicht optimal funktionieren kann, solange die Abfallbegleitscheine in Papierform zunächst einfach nur abgelegt werden. Eine Mengenbestimmung und zeitnahe Überwachung der Abfallstöme ist so kaum möglich. Bei einer solchen Praxis kann jedenfalls nicht davon gesprochen werden, dass Abfallströme so angemessen überwacht und kontrolliert werden können. Dies hat der Gesetzgeber ja auch bereits erkannt und bereits im Jahr 2007 mit dem Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung reagiert.  

Dieses Gesetz regelt die Einführung der elektronischen Kommunikationstechnik für die Abfallnachweisführung . Der dafür eingeräumte Übergangszeitraum endet am 1. April dieses Jahres. Da stellt sich natürlich auch gleich die Frage, inwieweit Sachsen sich darauf eingestellt hat, das fristgerecht umzusetzen.

Liegt es nun womöglich an der personellen Ausstattung der Behörden, dass nicht ausreichend kontrolliert werden kann? Bei der Verwaltungsreform wurde für den Umweltbereich, der fast ein Drittel des Personals ausgemacht hat, grundsätzlich eine Aufteilung des Personals auf der Grundlage der Bevölkerungszahl vorgenommen.

Wenn dies zu gravierenden Verzerrungen im Verhältnis von Überwachungspersonal zur Zahl der zu überwachenden Anlagen geführt haben sollte, muss hier nachgesteuert werden. Dies gilt im Übrigen nicht nur für den Abfallbereich, sondern für den gesamten Umweltbereich.

Da insbesondere nordsächsische Firmen in der Kritik stehen, müssten Sie, Herr Staatsminister Kupfer - Sie sind ja bekanntermaßen auch Nordsachse - ein gesteigertes Interesse nicht nur an der Aufklärung der genannten Vorwürfe, sondern auch ein Interesse daran haben, die Verantwortlichen zu benennen und zur Rechenschaft zu ziehen sowie Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung der abfallrechtlichen Vorgaben zu gewährleisten.

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