Rede der Abgeordneten Sabine Friedel zum ‚Gesetz über die landesrechtliche Geltung des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge‘ der CDU und FDP-Fraktion (Drs.5/286)

Es gilt das gesprochene Wort!

Die SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag wird den Gesetzentwurf von CDU und FDP für ein sächsisches Versammlungsgesetz bei der heutigen Plenarsitzung ablehnen. In ihrer Rede erklärte die innenpolitische Sprecherin der Fraktion Sabine Friedel dazu:

 

"Wir haben derzeit in Sachsen eine geltende Rechtslage und keinen rechtsfreien Raum, wie manche hier gern tun. Wir haben das Versammlungsgesetz des Bundes. Und wenn der Landtag kein neues, kein Sächsisches Versammlungsgesetz beschließt, dann gilt das Versammlungsgesetz des Bundes fort.

 

Dieses Versammlungsgesetz des Bundes regelt, unter welchen Umständen in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit eingegriffen werden kann: Es sagt, eine Versammlung kann verboten werden, wenn (1) ihre Durchführung die öffentliche Sicherheit oder Ordnung unmittelbar gefährdet, oder (2) wenn sie an einem Ort, der als Gedenkstätte an die Naziherrschaft erinnert, die Würde der Opfer verletzt. Ein solcher Ort, so heißt es weiter, ist das Holocaust- Denkmal in Berlin. Andere Orte werden durch Landesgesetz bestimmt

 

Das also ist der Regelungsbedarf in Sachsen: Die Bestimmung von Orten, die "als Gedenkstätte von historisch herausragender, überregionaler Bedeutung an die Opfer der menschenunwürdigen Behandlung unter der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft erinnern".

 

Der Gesetzentwurf von CDU und FDP jedoch macht mehr: Er bezeichnet erstens drei solche Orte und will zweitens darüber hinaus noch zusätzliche Regelungen treffen. Doch erst einmal zu den Orten:

Vorgesehen sind hier das Völkerschlachtdenkmal in Leipzig, die Frauenkirche und Neumarkt in Dresden und am 13./14. Februar die Dresdner Innenstadt.

 

Was ist davon zu halten?

Die Frauenkirche und der Neumarkt sind doch keine Gedenkstätte, sondern allenfalls Ort mit symbolischer Bedeutung. Doch im Gegensatz zu einer Gedenkstätte wie der Runden Ecke in Leipzig oder Pirna- Sonnenstein finden wir am Neumarkt Hotels und Restaurants, Bierhäuser, eine Seniorenresidenz, ein Schmuckgeschäft, Bäcker und eine Apotheke. Und die Dresdner Innenstadt? Am 13. und 14. Februar kann man innerhalb dieser vermeintlichen Gedenkstätte Fischbrötchen und Unterhosen kaufen, sich Haare schneiden und Hühneraugen entfernen lassen, einen Kindergeldantrag stellen und abends in die Disco gehen. Was hat das mit Gedenkstätte zu tun? ...

 

Mit dieser gesetzlichen Regelung bewegt sich die Koalition auf juristisch sehr dünnem Eis. Das ist leichtsinnig. Und damit noch nicht

genug: Im Versammlungsgesetz des Bundes sind Orte, die an Naziherrschaft erinnern geschützt. Sie wollen noch mehr schützen: Orte, die an Naziherrschaft erinnern; Orte, die an kommunistische Gewaltherrschaft erinnern und Orte, die an die Opfer eines Krieges erinnern.

 

Schon bei der Regelung des Bundes bekamen manche Juristen Bauchschmerzen, denn das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nicht aus allgemeinen Gründen, sondern mit Blick auf die Verherrlichung einer spezifischen Ideologie einzuschränken, ist heikel. Aber gut, das BVerfG- Urteil zu Wunsiedel hat dieser gesetzlichen Regelung den Rücken gestärkt und sinngemäß gesagt: In diesem speziellen Fall ist das ganz ausnahmsweise in Ordnung

 

Dem einen, speziellen Fall jetzt noch zwei weitere an die Seite stellen zu wollen, ist leichtsinnig. Sie finden in dem Gesetzentwurf beispielsweise auch, dass Versammlungen verboten werden sollen, die gegen die Aussöhnung oder Verständigung zwischen den Völkern gerichtet sind. Was genau haben wir uns darunter vorzustellen? Ist ein Fußball- Länderspiel zwischen Deutschland und England künftig zu verbieten, sofern es in Sachsen stattfindet?

 

Egal, was Sachsen beschließt: Auch ein sächsisches Versammlungsgesetz ist an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebunden. Und gerade im Versammlungsrecht ist der Korridor eng, sehr eng. Der Gesetzentwurf bleibt aus unserer Sicht verfassungswidrig.

 

Verfassungswidrig, weil

1. Die im Gesetz angegebenen Orte zu weit gefasst sind; weil 2. das Gesetz es in das Ermessen der örtlichen Versammlungsbehörden stellt, weitere Orte zu definieren; 3. weil Formulierungen wie "Opfer eines Krieges" oder "Verständigung zwischen den Völkern" viel zu unbestimmt sind; und weil es 4. versucht, die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu verändern.

 

Sie machen mit diesem Gesetz Symbolpolitik. Und das ist das Gefährliche

daran: Glauben Sie mir - ich würde heute gern hier eine andere Rede halten. Eine Rede darüber, dass wir demokratischen Parteien uns einig sind. Dass Nazis in unserer Gesellschaft nichts zu suchen haben. Dass wir unsere Demokratie verteidigen müssen.

 

Eine solche Rede könnte ich mittlerweile im Dresdner Stadtrat halten.

Denn dort sind sich alle demokratischen Fraktionen einig, dass sie am 13. Februar zu einer Versammlung gegen den rechtsextremen Missbrauch aufrufen. Es hat lange genug gedauert. Doch jetzt haben alle Dresdner Parteien das endlich verstanden: Dass es nicht reicht, vom Schreibtisch aus ein Gesetz gegen rechts zu schreiben. Sondern dass man hinaus auf die Straße muss.

 

Hier im Sächsischen Landtag kann ich eine solche Rede zur gemeinsamen Verteidigung der Demokratie leider nicht halten. Denn dieser Gesetzentwurf ist keine Verteidigung der Demokratie. Das Gegenteil ist der Fall. Deshalb wird die SPD- Fraktion diesen Gesetzentwurf ablehnen."

 

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