Rede der Abgeordneten Sabine Friedel zum NPD-Antrag "Härtere Maßnahmen gegen Sexualstraftäter"

ES GILT DAS GESPROCHENE WORT!

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Antrag der NPD-Fraktion verlangt vom Landtag sich dafür einzusetzen, dass Sexualstraftäter künftig einer Zwangskastration unterzogen werden sollen. Sie fordern damit, die bestehenden Strafen deutlich zu verschärfen. Eine solche Strafverschärfung kann mehrere Zielrichtungen haben.

1. Gegenüber dem Täter: Man will den zu Bestrafenden noch erfolgreicher zum Besseren verändern. Hier müssen Sie bitte die Wirklichkeit zur Kenntnis nehmen: 75-80 Prozent der Täter werden nach Entlassung nicht rückfällig, hier erfüllen die bestehenden Strafen bereits ihre Funktion.

Bleiben die übrigen 20 Prozent: Hier gibt es bereits seit 1969 in der Bundesrepublik die Möglichkeit, dass sich Sexualstraftäter freiwillig einer solchen Behandlung unterziehen.

Beabsichtigt werden kann auch, dass andere vor dem konkreten Täter geschützt werden sollen, damit es zu keiner Wiederholungstat kommt. Auch das ist bereits jetzt gegeben: Es besteht die Möglichkeit, Täter mit negativer Prognose in Sicherungsverwahrung unterzubringen.

Eine weitere Zielrichtung von Strafverschärfungen ist gegenüber der

Gesellschaft: Hier sollen höhere Strafen möglicherweise zur besseren Abschreckung dienen. Diese Funktion von Strafe ist einerseits umstritten, zahlreiche Studien kommen zu dem Ergebnis, dass es keinen Zusammenhang zwischen Strafverschärfung und Tathäufigkeit gibt. Doch, selbst wenn man für das Argument eine solche Abschreckungswirkung einmal unterstellen wollte: Das funktioniert natürlich nur dann, wenn Täter eine rationale Wahl zwischen Begehen und Unterlassen der Straftat treffen können, also in der Lage ist, eine "Kosten-Nutzen-Abwägung"

vorzunehmen. Das mag in Fällen von Betrug, Unterschlagung oder Diebstahl so sein. Doch das ist bei Sexualstraftaten eben gerade nicht der Fall, genau deshalb ist ja umgangssprachlich von "Triebtaten" die Rede.

Was bleibt also unterm Strich? Ihr Vorschlag ist weder geeignet, Straftäter zur Besserung zu bringen. Noch ist er notwendig, um vor Wiederholungstaten zu schützen. Und auch eine Abschreckungswirkung kann er nicht entfalten. Mit anderen Worten: Der Antrag ist fachlich rundum nutzlos. Was bleibt also?

Da bleibt schon noch eine Motivation: Strafe kann auch dazu dienen, in einer Gesellschaft ein diffuses Gerechtigkeitsgefühl zu bedienen. Und genau darauf scheint mir der Antrag abzustellen. Und das -- das kann man ruhig ehrlich zugeben -- macht die Angelegenheit nicht ganz einfach. Denn es ist schon so, dass es einige Leute gibt, die spontan dieser NPD-Forderung zustimmen würden. Und deshalb ist es wichtig, genau hinzuschauen, was Sie fordern:

Sie wollen Sexualstraftäter zusätzlich zum Freiheitsentzug mit einer Zwangskastration bestrafen. Ein solcher Eingriff in die körperliche Unversehrtheit soll also ohne die Einwilligung der Betroffenen stattfinden, im Notfall gegen dessen Willen. Das erfüllt das Delikt einer schweren Körperverletzung. Das ist ein Verbrechenstatbestand. Und damit nicht genug: Daraus soll geplantes staatliches Handeln werden. Ich bin sicher, dass die NPD-Fraktion das deutsche Grundgesetz und die sächsische Verfassung sehr genau kennen. "Kenne Deinen Feind" -- natürlich kennen sich Verfassungsfeinde mit der Verfassung aus. Und deshalb wissen Sie ganz genau, dass unsere Verfassung sagt: Jeder Mensch, und zwar jeder Mensch, hat das Recht auf den Schutz seiner Würde, auf körperliche Unversehrtheit. Das sind individuelle Abwehrrechte gegenüber dem Staat. Und deshalb wissen Sie ganz genau, was Sie von diesem demokratischen Parlament verlangen:

Sie verlangen von diesem demokratischen Parlament, es solle sich dafür einsetzen, dass ein Verbrechenstatbestand künftig staatliches Handeln wird. Und dass gerade Ihrer Fraktion das einfällt, ist natürlich kein Zufall. Sie zeigen damit, in welcher geistigen Nachfolge Sie stehen: In der Nachfolge derer, die einen ganzen Staat zu einer einzigen Verbrechensmaschinerie machten. Die mit dem "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" eine menschenverachtende Eugenik in staatliches Handeln erhoben haben. Die mit der "Verordnung zum Schutz von Volk und Staat", dem "Gesetz über Maßnahmen der Staatsnotwehr" oder dem "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich" eine totalitäre und menschenverachtende Diktatur errichtet haben.

Menschenrechte sind unveräußerlich. Sie stehen jedem zu -- Opfern wie Tätern. Sogar Sexualstraftätern. Und sogar Ihnen von der NPD-Fraktion, so weh mir das als Demokratin auch tun mag. Mit diesem Antrag haben Sie gezeigt, dass Sie auf Rechtsstaatlichkeit, auf Grundrechte und auf die Würde jedes einzelnen Menschen pfeifen. Einen solchen Antrag entschieden abzulehnen ist für uns demokratische Fraktionen deshalb nicht nur eine Frage der fachlichen Vernunft, sondern auch der Ehre.

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