Änderungsvorschläge zum Amt des Ausländerbeauftragten
Nach der Konstituierung des neuen Sächsischen Landtags wird bald auch ein/e neue/r
Ausländerbeauftragte/r gewählt werden. Grundlage dafür ist das Gesetz über den
Sächsischen Ausländerbeauftragten (SächsAuslBeauftrG).
Einige ausländische Vereine wünschen sich, dass der oder die neue Ausländerbeauftragte mehr Handlungsmöglichkeiten hat und mehr Gewicht erhält. Die SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag will diese Überlegungen gern aufgreifen. Wir haben uns das derzeit bestehende Gesetz einmal angeschaut und nach Verbesserungsmöglichkeiten gesucht. Dabei haben uns auch die Berichte der derzeitige Ausländerbeauftragten Frau de Haas sehr geholfen. Wir haben drei Kernpunkte gefunden, an welchen wir gern ansetzen würden:
- Der / die Beauftragte soll nicht nur ausländerrechtlich relevante Gesetzentwürfe, sondern grundsätzlich alle Gesetzentwürfe mit seinen / ihren Empfehlungen versehen können.
- Der / die Beauftragte sollte die Möglichkeit haben – genau wie eine Landtagsfraktion – selbst Anträge bzw. Gesetzentwürfe in den Sächsischen Landtag einzubringen.
- Wie in zahlreichen Kommunen und anderen Bundesländern sollte ein Integrationsbeirat eingerichtet werden, der den / die Beauftragte in der Tätigkeit unterstützt und berät.
Ehe wir diese Vorschläge in das parlamentarische Verfahren einbringen, möchten wir
sie natürlich gern mit Ihnen diskutieren. In der folgenden pdf-Datei finden Sie eine
Übersicht unserer Änderungsvorschläge. Wer Interesse hat, sich am Diskussionsprozess zu beteiligen kann uns sehr gerne kontaktieren.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Pressestelle der SPD-Fraktion im Sächsischen und die Sprecherin für Integration, Sabine Friedel, gern zur Verfügung.
