Rede der Abgeordneten Dr. Gisela Schwarz zur Debatte zum Antrag der Linksfraktion “Einführung einer Kindergrundsicherung“
++Es gilt das gesprochene Wort!++
„Anrede,
Kinder unabhängig von der Erwerbssituation der Eltern zu betrachten, ist richtig und gerecht. Aus diesem Grund wird Kindergeld auch an alle Kinder ausgezahlt, selbst an Millionärskinder, wenn sie dies beantragen. Und trotzdem profitieren Kinder im Rahmen des Familienleistungsausgleiches unterschiedlich.
Gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes muss der Gesetzgeber das sächliche Existenzminimum von Steuern freistellen. Das wird gegenwärtig mit dem Kindergeld und dem Kinderfreibetrag im Einkommenssteuerrecht getan. Zusätzlich gibt es den Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung.
Die Steuerfreibeträge wirken sich jedoch je nach Einkommen und Familienstand unterschiedlich aus. Kinder werden somit gemessen am Einkommen ihrer Eltern behandelt. Es gilt jedoch, jedem Kind möglichst gleiche Chancen zu gewähren.
Eine einheitliche Kindergrundsicherung könnte ein Weg aus dieser Misere sein. Kinder würden unabhängig von ihrer Herkunft und der Familienform, in der sie leben, gefördert. Die Kindergrundsicherung soll der Einkommenssteuer unterliegen. So erhalten Gutverdiener weniger als Niedrigverdiener und Bedürftige bekommen die volle Summe. Damit könnten Kinder besser vor Armut geschützt werden, sofern sichergestellt ist, dass dieses Geld den Kindern tatsächlich zu Gute kommt. Damit möchte ich keinesfalls die im Moment aktuelle Diskussion, alle Eltern würden das Kindergeld für Zigaretten und Alkohol ausgeben, Vorschub leisten. Denn ich halte solche Einwände für schlicht indiskutabel. Einzelne sicherlich schlechte Beispiele, sollen als Vorwand dienen, keine familienpolitischen Fragen mehr in Angriff zu nehmen.
Doch zurück zum Konzept. Ich halte den Vorschlag für eine Kindergrundsicherung für eine Idee, über das es sich aus unserer Sicht lohnt, ausführlich in den nächsten Monaten zu diskutieren. Wir begrüßen einen solchen Diskussionsprozess ausdrücklich.
Mit dem Konzept wollten die Initiatoren eine Diskussion anstoßen. Dass aber die Linksfraktion immer gleich jedes Papier nimmt und es eins zu eins im Bundesrat verabschiedet wissen will, zeugt wahrlich nicht von einem professionellen Politikverständnis.
Der Populismus der Linksfraktion macht auch vor unseren Kindern nicht halt. Wäre mit einer Kindergrundsicherung beispielsweis die Forderung nach kostenloser Mittagsversorgung obsolet? Denn geht es nach den Initiatoren, so soll die Summe von 500 Euro nur ausgezahlt werden, solange nicht allen Kindern sämtliche Leistungen für Bildung, Betreuung und Erziehung kostenfrei zur Verfügung stehen. Ist also kostenfreie Mittagsversorgung eine Betreuungsleistung?
Doch dies ist nicht die einzige anstehende Frage. Dass auch damit eine neue Diskussion zum Ehegattensplitting aufgerufen wird, kann ich nur begrüßen. Dass es sich um eine sehr komplexe Umgestaltung handelt, macht es nicht so einfach. Leistungen wie Unterhaltsvorschuss, BAföG u. a. sollen in der Kindergrundsicherung aufgehen. Auch die Finanzierungslücke von ca. 10 Milliarden Euro steht ja im Raum. Darauf finden wir auch im Antrag der Linken keine Antwort.
Ich glaube, es ist durchaus notwendig, weiterhin über die Vorschläge zu diskutieren. Allerdings können wir dem Antrag der Linken aus den genannten Gründen nicht zustimmen.“
