Rede der Abgeordneten Margit Weihnert zum „Gesetz zur Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie im Freistaat Sachsen“
++Es gilt das gesprochene Wort!++
Anrede,
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie ist ein zentraler Bestandteil bei der Umsetzung der im Jahr 2000 durch die Staats- und Regierungschefs der EU verabschiedeten Lissabon-Strategie.
Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU ist die Dienstleistungsrichtlinie am 28. Dez. 2006 in Kraft getreten.
Bis Ende dieses Jahres – nunmehr nach drei Jahren - muss in allen EU-Mitgliedstaaten die Dienstleistungsrichtlinie umgesetzt sein.
Die Richtlinie hat zum Ziel, Dienstleistungen zu erleichtern und bürokratische Hürden abzubauen. Rechtliche Hemmnisse sollen im Rahmen eines „Normenscreening“ beseitigt werden.
Dabei geht es darum, die Marktstrukturen und dabei insbesondere die öffentliche Verwaltung in den Mitgliedstaaten durch umfangreiche Reformen auf mehr Bürgernähe und Wettbewerb auszurichten. Diese Verpflichtung der Mittgliedstaaten zur Überprüfung ihres Rechts auf Konformität mit der Dienstleistungsfreiheit hat dazu geführt,dass in allen Bundesländern ein ausführliches Normprüfungsverfahren stattfand.
Im heute vorliegenden Artikelgesetz werden insgesamt sächsische Landesgesetze aus acht Ministerien angepasst, zum Beispiel das Pressegesetz, die Bauordnung, das Wasser- und Waldgesetz und viele andere mehr. Mit den Anpassungen werden unzulässige Beschränkungen der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit abgebaut.
Anrede
Die Umsetzung der EU Dienstleistungsrichtlinie wird dazu beitragen,
die wirtschaftliche Integration Europas weiter voranzutreiben.
Gerade das Potential des Dienstleistungssektors konnte bisher für Wachstum und Beschäftigung nicht ausreichend ausgeschöpft werden.
Fest steht:
EU-weit ist die Dienstleistungsbranche ein Jobmotor und trägt innerhalb der EU pro Jahr mit mehr als die Hälfte zum BIP bei. Trotz dieses hohen Anteils machen Dienstleistungen nur 20 Prozent des Ex- und Importes innerhalb der EU aus.
Bemerkenswert für Deutschland ist dabei, dass in den letzten Jahren fast 60 Prozent des Dienstleistungshandels der Bundesrepublik mit den EU-Mitgliedstaaten abgewickelt wurden.
Mit anderen Worten: Deutschland hat bisher schon deutlich vom EU-weiten Export seiner Dienstleistungen profitieren können.
Gerade Deutschland hat also grundsätzlich ein Interesse, dass die mit dieser Dienstleistungsrichtlinie verbundenen Chancen genutzt werden.
Deshalb ist die Zielstellung der Richtlinie den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen zu fördern und bestehende Hindernisse abzubauen.
Anrede
Somit wird die Niederlassungsfreiheit von Dienstleistern innerhalb der EU wird künftig durch diese Richtlinie bestimmt. Nationale Genehmigungsvorbehalte müssen umfassend begründet werden und treten hinter EU-Recht zurück.
Die Mitgliedstaaten haben sich dazu verpflichtet, ihre jeweiligen nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften an die Anforderungen der Dienstleistungsrichtlinie anzupassen.
Die Richtlinie sieht neben vielen anderen Details eine ganz besondere Verfahrensvereinfachung vor. Die sogenannte Genehmigungsfiktion, die gem. Art. 13 Abs. 4 Dienstleistungsrichtlinie bestimmt, dass nach Ablauf einer Frist – nach dem neuen Verwaltungsverfahrensgesetz nach 3 Monaten – eine Genehmigung als erteilt gilt, sofern dass sämtliche für eine Genehmigung erhebliche Unterlagen vorgelegen haben.
Diese Genehmigungsfiktion wird für die öffentliche Verwaltung zu einem wahren Modernisierungsschub führen müssen und führt zu einem Paradigmenwechsel in der Verwaltung.
Das Vorhaben beinhaltet unter anderem, dass den niederlassungswilligen europäischen Dienstleistern ein "Einheitlicher Ansprechpartner" zur Verfügung gestellt wird, der in der Lage ist, behördenübergreifend alle Anfragen, Anträge, Erklärungen und Auskünfte zu erledigen.
Wir haben ja gerade im vorherigen Tagesordnungspunkt ausführlich darüber gesprochen.
Von der neuen Lösung eines Einheitlichen Ansprechpartners profitieren aber nicht nur die EU Ausländer sondern vor allem auch die Deutschen Dienstleister. Auch für Sie werden sich die Rahmenbedingungen erheblich verbessern – besonders durch die Vereinfachung der Verwaltungsabläufe und die neue Transparenz. Die Bündelung der Verfahren und Formalitäten bei einer Anlaufstelle wird zu einer neuen Qualität in der Verwaltung auch hier in Sachsen führen.
Schließlich führt die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie zu einer rein ergebnisorientierten Arbeitsweise, die sich von der bisherigen fachbezogenen Abwicklung grundlegend unterscheidet.
Dazu war auch eine Veränderung des Verwaltungsrechts erforderlich. Aber auch die Verfahren selbst für die Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungen einschließlich der notwendigen Prüfungsvorgänge sollen und müssen künftig vereinfacht werden und zudem vollständig elektronisch abgewickelt werden können.
Anrede
Wir werden zwar erst ab 2010 und in den Jahren danach sehen,
wie groß der Einfluss der EU Dienstleistungsrichtlinie in der Praxis sein wird, wie viele neue Dienstleistungen auch in Sachsen angeboten werden - doch können wir davon ausgehen - dass Deutschland und auch Sachsen insgesamt zu den Profiteuren dieses EU-Reformwerkes gehören werden.
Ich bitte deshalb im Namen der Koalition um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
