Rede der Abgeordneten Margit Weihnert zum Gesetzentwurf der Linksfraktion DrsNr: 4/ 15466 „Gesetz zur Ausformung und Stärkung des Sozialstaatsprinzips in der Sächsischen Verfassung“
++ Es gilt das gesprochene Wort.++
„Anrede,
dieser Gesetzentwurf der Linksfraktion wurde in 1. Lesung am 13. Mai 2009 im Plenum eingebracht und zum nächstmöglichen Ausschusstermin am 8.Juni erstmals im Verfassungs-, Rechts und Europaausschuss inhaltlich beraten.
Da dieser Termin gleichzeitig der letzte reguläre Ausschusstermin in dieser Legislaturperiode war, musste der Gesetzentwurf auch endberaten werden.
Er sieht im Wesentlichen vor, dass in einer Vielzahl von Artikeln der Sächsischen Verfassung - Art. 1, 7, 14, 18, 31, 32, 38 und 94 - inhaltliche Veränderungen vorgenommen werden sollen.
Sie haben richtig gehört,
Anrede,
in nicht weniger als acht - ich wiederhole - acht Artikeln will die Linksfraktion die sächsische Verfassung ändern.
Anrede,
eine der wichtigsten Aufgaben des sich am 27. Oktober 1990 konstituierten Landtages war die Ausarbeitung einer Verfassung.
Am 20. November trat der Verfassungs- und Rechtsausschuss zu seiner ersten Sitzung zusammen und beriet über die Verfahrensweise bei der Beratung einer sächsischen Verfassung.
Nach neun Klausurtagungen dieses Ausschusses empfahl er in seiner Sitzung am 13. Mai 1992 einen Entwurf der Sächsischen Verfassung dem Landtag zur Annahme.
In der Plenarsitzung vom 27. Mai 1992 – nach intensiver 18- monatiger Beratung -
an der auch Sie Herr Bartel – damals noch unter dem Parteinamen PDS – teilgenommen haben wurde unsere Sächsische Verfassung verabschiedet.
17 Jahre später wollen sie fast handstreichartig in acht Artikeln unsere Verfassung ändern.
Das ist mit uns,
ein solches Verfahren ist mit den Koalitionsfraktionen nicht zu machen.
Anrede,
Die Verfassung ist das zentrale Rechtsdokument eines jeden Staates.
Sie regelt den grundlegenden organisatorischen Staatsaufbau, die territoriale Gliederung des Staates, die Beziehung zu anderen Staaten sowie das Verhältnis zu seinen Bürgerinnen und Bürgern und deren wichtigste Rechte und Pflichten.
Dies bedeutet insbesondere, dass in der Verfassung Grundaussagen getroffen werden, die die langfristige Grundlage für alle darauf basierenden Gesetze und für alles staatliche Handeln sind.
Die in unserer sächsischen Verfassung vermittelten Werte sind in den unterschiedlichsten Bereichen für viele Menschen zu Leitbildern des sozialen Zusammenlebens und umweltgerechten Handelns geworden.
Sie beinhaltet eine gemeinsame Werteordnung, grundlegende Rechte wie die Unantastbarkeit der Würde des Menschen oder die Gewissens- und Religionsfreiheit.
Die sächsische Verfassung und deren Grundaussagen können daher mit Recht nur mit Bedacht und unter Berücksichtigung aller erheblichen Umstände geändert werden.
Dass unsere Verfassung nicht mal so eben auf die Schnelle geändert werden soll und kann, zeigt auch die in Art. 74 Absatz 2 vorgeschriebene und somit notwendige Zweidrittelmehrheit bei Abstimmungen.
Das von Ihnen verfolgte Gesetzgebungsverfahren zur Verfassung erfüllt diese Voraussetzungen nicht.
Sie hätte auch nur mittelbare Auswirkungen auf das Leben unserer Menschen im Freistaat.
Richtiger und für unsere Menschen greifbarer sind gesetzliche Regelungen, die konkrete Auswirkungen auf ihren Lebensalltag haben.
Lassen Sie mich dabei nur auf das kostenfreie Vorschuljahr verweisen, welches seit 1. März in diesem Jahr die konkrete Situation vieler Familien spürbar verbessert.
Der Umgang mit unserer Verfassung und das von Ihnen angestrebte Verfahren zeigen eindeutig, dass es Ihnen mehr um schöne Worte, als um wirkliche Verbesserungen der Lebenssituation der Menschen im Freistaat geht.
Anrede,ich kann und will mich daher überhaupt nicht auf eine weitere inhaltliche Diskussion mit Ihnen einlassen.
Sie – die Linksfraktion – haben durch die späte Einbringung dieses Entwurfes in den Gesetzgebungsprozess, eine Anhörung und eine angemessene Auseinandersetzung mit dem Anliegen faktisch verhindert. Gerade bei einer so wichtigen Sache wie der Änderung der Verfassung muss ausreichend Beratungszeit vorhanden sein, um der Ernsthaftigkeit des Anliegens und dem Respekt vor der Verfassung Rechnung tragen zu können.
Die Koalition wird diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen.“
